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Gesetzlich oder privat versichert?

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) und die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) unterscheiden sich in mehreren wichtigen Aspekten:

1. Zugang und Pflicht

  • GKV: Die GKV ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Auch Selbstständige, Studenten und Rentner können in der GKV versichert sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung – jeder wird aufgenommen.
  • PKV: Die PKV ist freiwillig und richtet sich an Per­sonen, die die Voraussetzungen erfüllen, z. B. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als die JAEG. Es gibt eine Gesundheitsprüfung und mögliche Risikozuschläge oder Ausschlüsse für Vorerkrankungen.

2. Beiträge

  • GKV: Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig. Der Beitragssatz liegt bei etwa 14,6% des Bruttoeinkommens (zzgl. Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert). Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, ab der kein höherer Beitrag mehr gezahlt wird.
  • PKV: In der PKV richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang). Jüngere und gesunde Versicherte zahlen in der PKV anfangs tendenziell geringere Beiträge, die mit steigendem Alter und einer eventuellen Gesundheitsverschlechterung steigen können.

3. Leistungen

  • GKV: Die GKV bietet einen festen Leistungskatalog, der gesetzlich festgelegt ist. Diese Leistungen decken die grundlegende medizinische Versorgung ab, aber spezielle Behandlungen oder Komfortleistungen müssen oft extra bezahlt werden.
  • PKV: Die Leistungen in der PKV sind individuell wählbar und können je nach Tarif auch deutlich umfangreicher sein als in der GKV. Hier gibt es auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus zu wählen.

4. Familienversicherung

  • GKV: In der GKV können Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden.
  • PKV: In der PKV müssen Familienangehörige separat versichert werden, was zusätzliche Beiträge verursacht.

5. Wartezeiten und Gesundheitsprüfung

  • Es gibt keine Gesundheitsprüfung, und alle Versicherten haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen. Auch bei gesundheitlichen Problemen erfolgt keine Ablehnung.
  • PKV: Bei der Aufnahme in die PKV gibt es eine Gesundheitsprüfung. Per­sonen mit Vorerkrankungen können höhere Beiträge zahlen oder im schlimmsten Fall abgelehnt werden.

6. Rückkehr in die GKV

  • GKV: Wer einmal in der GKV versichert ist, kann grundsätzlich jederzeit zurückkehren, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
  • PKV: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. bei einem Jobverlust oder wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. In der Regel ist der Wechsel jedoch schwierig, vor allem im höheren Alter.

7. Behandlung und Krankenhausaufenthalte

  • GKV: In der GKV gibt es meist längere Wartezeiten und weniger Wahlmöglichkeiten bezüglich Behandlungsart und -ort.
  • PKV: PKV-Versicherte haben oft schneller Zugang zu Spezialisten und kürzere Wartezeiten im Krankenhaus. Zudem haben sie häufig Anspruch auf eine komfortablere Unterbringung (Einzelzimmer) und Chefarztbehandlung.

Fazit

Die GKV bietet eine solide Grundversorgung zu einkommensabhängigen Beiträgen und ist für viele die beste Wahl, besonders für Menschen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen oder für Familien. Die PKV ist eine gute Option für besserverdienende Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, die einen höheren Leistungsumfang wün­schen und in der Regel gesünder sind.


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