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Die Frage, ob und wie viel Sie für Ihre Berufs­unfähig­keitsrente Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist entscheidend für Ihre Absicherung und finanzielle Planung im Fall einer Berufs­unfähig­keit. Damit Sie Ihren Lebensstandard halten und für die Alters­vorsorge sparen können, sollte bereits beim Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden, wie viel Nettoauszahlung Ihnen tatsächlich bleibt. Folgend eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten:

Zusammenfassung

  1. Nettoeinkommen absichern: Die Berufs­unfähig­keitsrente sollte auf das Nettoeinkommen ausgerichtet sein, da Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge anfallen können. Faustregel: Planen Sie etwa 20-25% mehr Brutto-Rente ein, wenn die BU über eine Basisrente (Schicht 1) abgeschlossen wird.

  2. Steuerliche Behandlung nach Schichten: Die steuerliche Belastung hängt davon ab, ob die Berufs­unfähig­keitsversicherung in Schicht 1 (Basisrente), Schicht 2 (betriebliche Altersversorgung) oder Schicht 3 (private Vorsorge) eingeordnet wird:

    • Schicht 1: Steuerlich absetzbare Beiträge, dafür jedoch höhere Steuerlast in der Rentenphase (ab 2024 sind 83% der Rente steuerpflichtig).
    • Schicht 2: Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, jedoch fallen im Leistungsfall Steuern sowie volle Sozialversicherungsbeiträge an.
    • Schicht 3: Nur der Ertragsanteil der Rente ist steuerpflichtig, was eine niedrigere Steuerlast im Leistungsfall bedeutet. Ein Beispiel zeigt, dass bei einer 30-jährigen Laufzeit nur 30% der BU-Rente versteuert werden müssen.
  3. Grundfreibetrag und Steuerfreiheit: Solange die BU-Rente den Grundfreibetrag (11.604 EUR jährlich in 2024) nicht übersteigt, ist sie steuerfrei. Bei höheren Renten ist es jedoch ratsam, eine sinnvolle Absicherung zu wählen, da eine niedrige BU-Rente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet wird und damit nicht voll zur Verfügung steht.

  4. Einmalzahlungen sind steuerfrei: Einmalige Abfindungszahlungen aus einer ungeförderten BU sind in der Regel steuerfrei, da sie nicht als „Ertrag“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten.

  5. Wichtige Tipps beim Vertragsabschluss: Achten Sie auf die Vertragskonstruktion und die steuerlichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise kann eine Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung steuerlich nicht absetzbar sein, wenn bestimmte Bedingungen wie Laufzeit bis zur Altersgrenze oder Beitragsverteilung nicht erfüllt sind.

Zusammengefasst sollten Sie sich bereits beim Abschluss Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung über die steuerlichen Auswirkungen und Beitragsgestaltung informieren, um böse Überraschungen im Leistungsfall zu vermeiden. Ein Fachberater für Berufs­unfähig­keitsversicherungen kann Ihnen dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden.


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