Eine Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Altersvorsorge mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Sie verspricht einen doppelten Schutz und scheinbar weniger Verwaltungsaufwand. In der Praxis gibt es jedoch gewichtige Nachteile. Hier sind die drei entscheidenden Argumente, warum ich von dieser Art der Kombinationslösung abrate:
Ein zentrales Problem von Kombiprodukten ist die fehlende Flexibilität in der Beitragsaufteilung zwischen BU-Schutz und Sparanteil. In solchen Verträgen ist der Sparanteil, der in die Altersvorsorge fließt, meist deutlich höher angesetzt als der Beitrag für den BU-Schutz. Diese starre Struktur kann später problematisch werden, wenn Anpassungen nötig sind. Wer beispielsweise den BU-Schutz erhöhen möchte, um besser abgesichert zu sein, stößt schnell auf Hindernisse. Da der Sparanteil festgelegt ist, kann er oft nicht zugunsten eines erhöhten BU-Schutzes reduziert werden, ohne das gesamte Produkt zu verändern. Die Flexibilität, die ich bei einer eigenständigen BU und Altersvorsorge habe, geht also verloren, was den Schutz und die Zukunftsplanung einschränkt.
Ein weiteres Problem bei Kombiprodukten ist die starke Abhängigkeit vom Versicherer. Nur weil das Altersvorsorgeprodukt gute Konditionen bietet, bedeutet das nicht, dass der Versicherer auch ein Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen ist oder hier die besten Bedingungen bietet. Die Anforderungen an eine BU-Versicherung sind sehr spezifisch, und nicht alle Anbieter, die starke Altersvorsorgeprodukte haben, bieten auch einen optimalen BU-Schutz an. Sollte ich irgendwann feststellen, dass der BU-Schutz bei einem anderen Anbieter besser ist, kann ich das Kombiprodukt nur schwer auflösen oder ändern, ohne die Altersvorsorge zu beeinträchtigen. Diese Abhängigkeit schränkt meine Entscheidungsfreiheit ein und kann im Ernstfall kostspielig werden.
Ein Kombiprodukt kann auch steuerliche Nachteile mit sich bringen, falls der Berufsunfähigkeitsfall eintritt. Bei einer eigenständigen BU ist die Rente in der Regel einkommenssteuerpflichtig, aber es gelten hier bestimmte Freibeträge, und die steuerliche Belastung ist meist überschaubar. In einem Altersvorsorgeprodukt hingegen, das über die sogenannte „Schicht 3“ der privaten Altersvorsorge läuft, wird die BU-Rente steuerlich oft deutlich stärker belastet. Hier werden die gesamten Einzahlungen als „Ertragsanteil“ behandelt, was im Leistungsfall eine höhere Steuerlast zur Folge haben kann. Das schmälert die effektive Auszahlung und kann besonders dann problematisch sein, wenn die BU-Rente zum Großteil versteuert werden muss. Auch hier bietet ein separates BU-Produkt klare Vorteile: Es ist steuerlich meist günstiger und vermeidet die komplexe Versteuerung innerhalb einer Altersvorsorge.
Zusammengefasst verliert man bei Kombiprodukten an Flexibilität, gerät in eine unvorteilhafte Abhängigkeit vom Versicherer und muss im Fall der Berufsunfähigkeit möglicherweise höhere Steuern zahlen. Die Trennung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung gibt dagegen den Freiraum, den ich für eine optimierte Absicherung und steuerliche Effizienz benötige.
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